EU-Handelspolitik und -Investitionsschutzabkommen
Als Integrationsraum sind die Volkswirtschaften der Mitglieder der Europäischen Union und einiger Nachbarländer in besonderer Weise über den europäischen Binnenmarkt und die damit verbundenen vier Freiheiten für Waren, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital miteinander verbunden. Darüber hinaus gibt es die EU-Zollunion, und die EU kann im Namen ihrer Mitglieder Abkommen mit externen Partnern in verschiedenen Bereichen, wie z. B. Handel oder Investitionsschutz, abschließen. Durch den freien Waren-, Personen- (einschließlich Arbeitnehmende), Dienstleistungs- und Kapitalverkehr innerhalb des Binnenmarktes kann die EU als einheitlicher Wirtschaftsakteur in Verhandlungen eintreten und so als größter wirtschaftlicher Integrationsraum der Welt ihre rund 450 Millionen Einwohner aus einer stärkeren Position heraus vertreten, als es die Mitgliedsstaaten allein für ihre Bürger erreichen könnten.
Europäische Kommission: Die EU-Zollunion – einzigartig in der Welt
Europäische Kommission: Making trade policy (en)
Europäische Kommission: Investment (en)
Europäische Kommission: New Investment Protection Agreements (en)
Europäische Kommission: Handels- und Technologierat EU-USA Kommission startet Konsultationsplattform für die Einbeziehung der Interessenträger in die Gestaltung der transatlantischen Zusammenarbeit
Europäische Union: Handel – Für offenen und fairen Welthandel
UNCTAD: International Investment Agreements Navigator – EU (European Union) (en)
Welfens, P.J.J.; Hanrahan, D.: Handels- und Technologierat EU-USA: Entwicklungen, Schlüsselthemen und politische Optionen
Kofinanziert von der Europäischen Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die der Autor*innen und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder EACEA wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.